إلى السوريين المقيمين في ألمانيا، هذه عريضة موجهة إلى المركز الألماني لشؤون اللجوء (Bamf) للإبلاغ عن القنصل السابق التابع لنظام الأسد، زياد زهر الدين، وذلك بعد الكشف عن تورطه في قضايا فساد وسرقات، وهروبه إلى ألمانيا. وكانت السلطات الألمانية قد صرحت سابقاً بأنه "لا مكان لمؤيدي نظام الأسد في ألمانيا".
نص العريضة:
Betreff: Hinweis zur Asylanfrage von Herrn Ziad Zahr al-Din – ehemaliger syrischer Konsul in Dubai
An das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Referat Asylverfahren
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Service@bamf.bund.de
Xxx, den 20.10.2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir möchten Sie mit diesem Schreiben auf einen besonderen Fall aufmerksam machen, der Ihrer Behörde derzeit möglicherweise vorliegt. Nach übereinstimmenden Informationen aus verschiedenen öffentlich zugänglichen Quellen (u. a. sozialen Netzwerken) soll sich Herr Ziad Zahr al-Din, ehemaliger Konsul der Syrischen Arabischen Republik in Dubai, aktuell in Deutschland aufhalten und in Nordrhein-Westfalen Asyl beantragt haben. Ebenso sollen bereits vor mehreren Monaten Angehörige seiner Familie, welche mit Diplomatenpässen eingereist sein sollen, Asylanträge gestellt haben.
Herr Zahr al-Din war ein offizieller Vertreter des syrischen Regimes unter Bashar al-Assad. Seine diplomatische Tätigkeit in Dubai erfolgte im Namen eines Regimes, das sich schwerster Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen schuldig gemacht hat. Die Familie Zahr al-Dins war somit offenkundig Teil der diplomatischen und politischen Struktur des Assad-Staates. Erst nachdem ihm laut Berichten aus Syrien Korruption und Diebstahl vorgeworfen wurden und er zur Rückkehr nach Damaskus aufgefordert wurde, veröffentlichte Herr Zahr al-Din am 19.10.2025 ein Video, in dem er sich öffentlich von der derzeitigen Übergangsregierung lossagt und sich selbst als „Deserteur“ bezeichnet. Dabei ist besonders zu betonen, dass ihm von der aktuellen Übergangsregierung keine unmittelbare Bedrohung oder politische Verfolgung drohte. Vielmehr liegt der Verdacht nahe, dass Herr Zahr al-Din mit seiner Asylanfrage versucht, sich einem möglichen Strafverfahren in Syrien zu entziehen, welches aufgrund der gegen ihn erhobenen Vorwürfe geführt werden könnte. Dies stellt gemäß § 3 AsylG keinen legitimen Asylgrund dar, da es sich nicht um Verfolgung aufgrund politischer Überzeugung, Religion, Ethnie oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe handelt.
Darüber hinaus möchten wir darauf hinweisen, dass Herr Zahr al-Din der Cousin von Issam Zahreddin war – einem hochrangigen Kommandeur der Republikanischen Garden des Assad-Regimes, der u. a. durch Kriegsverbrechen gegen die Zivilbevölkerung sowie durch öffentliche Drohungen gegen syrische Geflüchtete in Europa bekannt wurde (siehe Spiegel-Artikel vom 11.09.2017: spiegel.de/politik/auslan…).
Zahlreiche Stimmen aus der syrischen Community befürchten, dass mit der Aufnahme von Personen wie Herrn Zahr al-Din und seiner Familie potenzielle Mittäter des Regimes nach Deutschland gelangen, die während der Zeit der systematischen Unterdrückung und Gewalt nicht nur geschwiegen, sondern möglicherweise selbst aktiv zur Stabilisierung des Machtapparats beigetragen haben.
Wir fordern daher eine gründliche Überprüfung des Asylantrags von Herrn Zahr al-Din sowie der Anträge seiner Familienangehörigen. Besonders die gegen ihn erhobenen Korruptions- und Diebstahlsvorwürfe sollten in die Prüfung einbezogen werden. Die deutsche Asylpolitik sollte sich am Schutz von tatsächlich Verfolgten orientieren – nicht an der Aufnahme von ehemaligen Repräsentanten eines Regimes, das für zahlreiche Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich ist.
Mit freundlichen Grüßen